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   BVerwG, 27.11.2007 - 1 WB 31.07   

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BVerwG, 27.11.2007 - 1 WB 31.07 (https://dejure.org/2007,74119)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.2007 - 1 WB 31.07 (https://dejure.org/2007,74119)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 2007 - 1 WB 31.07 (https://dejure.org/2007,74119)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.01.2004 - 1 WB 43.03

    Begriff des Fortsetzungsfeststellungsinteresses - Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2007 - 1 WB 31.07
    Den - nach erfolglosem Beschwerdeverfahren - gegen diese Entscheidung gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung des Antragstellers hat der Senat durch Beschluss vom 22. Januar 2004 - BVerwG 1 WB 43.03 - als unzulässig verworfen.

    Ferner hat der Senat die ihm vorgelegten Akten des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr J 1/InFü - 25-04-00 Nr. 82/07 - und die Gerichtsakten BVerwG 1 WB 43.03 bei der Beratung berücksichtigt.

    Bei einer derartigen Sachlage kann der vom Antragsteller verfolgte Antrag nur - nach der auch im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO - in Gestalt eines Fortsetzungsfeststellungsantrages weitergeführt werden (Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - BVerwG 1 WB 43.03 - m.w.N. und vom 8. August 2007 - BVerwG 1 WB 8.07 -).

    Ein Feststellungsinteresse in diesem Sinne muss der jeweilige Antragsteller spezifiziert darlegen und geltend machen (Beschluss vom 22. Januar 2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 16.06

    Vertrauensperson; Anhörung; Unterrichtung; Beteiligungsrecht; Soldatenvertreter;

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2007 - 1 WB 31.07
    Eine isolierte Anfechtung von Beschwerdebescheiden - auch in Gestalt eines Feststellungsantrages - ohne zusätzliche Anfechtung der Ausgangs-Maßnahme kann nur dann in Betracht kommen, wenn diese Beschwerdebescheide gegenüber der ursprünglichen truppendienstlichen Maßnahme eine zusätzliche selbständige Beschwer enthalten (vgl. § 79 Abs. 2 VwGO; stRspr, Beschlüsse vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 16.06 - Buchholz 449.7 § 52 SBG Nr. 3 = NZWehrr 2007, 162 und vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 43.06 -).

    Das damit für die selbständige Anfechtung von Beschwerdebescheiden zu fordernde besondere Rechtsschutzinteresse hat der jeweilige Antragsteller in einer der näheren Prüfung bedürfenden Weise darzulegen (stRspr, Beschlüsse vom 31. Januar 2007 a.a.O. und vom 8. März 2007 a.a.O.).

  • BSG, 15.10.1996 - 14 BEg 9/96

    Berufungseinlegung mit Telefax-Empfangsgerät

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2007 - 1 WB 31.07
    Dabei kann offenbleiben, ob das vom Antragsteller nicht unterzeichnete Telefaxschreiben vom 5. Mai 2007 den Erfordernissen der Formgerechtigkeit entspricht (zur Formgerechtigkeit eine Rechtsbehelfs in Gestalt eines Telefaxschreibens ohne Unterschrift vgl. Beschluss vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 5 B 79.94 - NJW 1995, 2121 und BSG, Beschluss vom 15. Oktober 1996 - 14 BEg 9/96 - MDR 1997, 374 = NJW 1997, 1254).
  • BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94

    Formgerecht per BTX erhobene Klage ohne Unterschrift

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2007 - 1 WB 31.07
    Dabei kann offenbleiben, ob das vom Antragsteller nicht unterzeichnete Telefaxschreiben vom 5. Mai 2007 den Erfordernissen der Formgerechtigkeit entspricht (zur Formgerechtigkeit eine Rechtsbehelfs in Gestalt eines Telefaxschreibens ohne Unterschrift vgl. Beschluss vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 5 B 79.94 - NJW 1995, 2121 und BSG, Beschluss vom 15. Oktober 1996 - 14 BEg 9/96 - MDR 1997, 374 = NJW 1997, 1254).
  • BVerwG, 08.08.2007 - 1 WB 8.07

    Beurlaubung; Bewerbung; NATO; Weiterleitung; ziviler Dienstposten

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2007 - 1 WB 31.07
    Bei einer derartigen Sachlage kann der vom Antragsteller verfolgte Antrag nur - nach der auch im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO - in Gestalt eines Fortsetzungsfeststellungsantrages weitergeführt werden (Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - BVerwG 1 WB 43.03 - m.w.N. und vom 8. August 2007 - BVerwG 1 WB 8.07 -).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 36.11

    Besondere Auslandsverwendung; Repatriierung; Anhörung der Vertrauensperson; keine

    Bei dieser Konstellation können die Rügen eines Soldaten gegen eine Repatriierungsentscheidung des Kontingentführers nicht mehr mit einem Anfechtungs- und Aufhebungsantrag, sondern nur noch mit dem Feststellungsantrag weiter verfolgt werden, dass die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung der besonderen Auslandsverwendung rechtswidrig war (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 27. November 2007 - BVerwG 1 WB 31.07 - Rn. 16 ff).
  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07

    Versetzungsentscheidung; Festsetzung des Dienstantritts.

    Die in diesem Antrag vom Antragsteller angestrebte isolierte Anfechtung von Beschwerdebescheiden - auch in Gestalt eines Feststellungsantrags - ist nur zulässig, wenn die Beschwerdebescheide gegenüber der ursprünglichen truppendienstlichen Maßnahme eine zusätzliche selbständige Beschwer enthalten (stRspr, Beschlüsse vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 43.06 - und vom 27. November 2007 - BVerwG 1 WB 31.07 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.08.2012 - 1 WB 39.12
    Ein Feststellungsinteresse wegen beabsichtigter Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs ist bei Erledigung vor Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung hingegen nicht möglich (stRspr, vgl. z. B. Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - BVerwG 1 WB 43.03 -, vom 8. August 2007 - BVerwG 1 WB 8.07 - und vom 27. November 2007 - BVerwG 1 WB 31.07 -).
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